Vom Presseportal der Hamburger Polizei hat es diese Meldung in kein großes Medium geschafft:
Hamburg (ots) Zeit: 16.05.2022, 16:45 Uhr; Ort: Hamburg-Niendorf, Ernst-Mittelbach-Ring/Nordalbingerweg Am Montagnachmittag hat ein bislang unbekannter Mann in Niendorf auf offener Straße ein Neues Testament verbrannt und dabei mehrfach "Allahu Akbar" gerufen. Die Polizei sucht Zeugen. Passanten waren auf den Mann aufmerksam geworden und hatten die Polizei verständigt. Im Rahmen daraufhin eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen konnte der Verdächtige nicht mehr angetroffen werden. Er wird bislang wie folgt beschrieben: - männlich - etwa 25 bis 35 Jahre alt - etwa 1,75 m - südländisches Erscheinungsbild - kräftige Figur - trug unter anderem eine blaue Jeans und weiße Turnschuhe - führte einen schwarzen Rucksack bei sich Der Staatsschutz hat präventivpolizeiliche Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zu dem gesuchten Mann geben können oder dessen Handlungen beobachtet haben, werden gebeten, sich unter 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an einer Polizeidienststelle zu melden. Abb. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Florian Abbenseth Telefon: +49 40 4286-58888 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg
Man stelle sich das Geschrei vor, wäre hier ein Koran verbrannt worden. Friedensmärsche und Lichterketten allerorten. Diesen Propagandisten jeden Regierungsmists geht es also niemals um die angebliche Religionsfreiheit und Toleranz.
Und wenn Grundgesetz und Deklaration der Menschenrechte brennen, ist da auch nichts zu beanstanden, solange der Zündler nur Moslem ist.
Das Gesetz, das hier zur Anwendung kaeme, nimmt nicht die objektive Tat zum Massstab der Strafwuerdigkeit, sondern die zu erwartende oeffentliche Reaktion; das steht so im Gesetzestext. Da sich ueber die Verbrennung eines NT kaum jemand aufregen wird, ist auch mit keiner besonderen Strafverfolgung zu rechnen; dass ueberhaupt ermittelt wird, ueberrascht mich eher. Sind dagegen Unruhen zu erwarten, wird es fuer den Taeter unangenehm.
Die oeffentliche Reaktion kann man als zweierlei Mass begreifen, ja, aber das ist laut Gesetz so vorgesehen. Das Gesetz dient nur der Aufrechterhaltung der oeffentlichen Ordnung, nicht dem Schutz eines anderen Rechtsguts.
Zitat von UlanDas Gesetz, das hier zur Anwendung kaeme, nimmt nicht die objektive Tat zum Massstab der Strafwuerdigkeit, sondern die zu erwartende oeffentliche Reaktion;
Der Staat übt sich also dem potenziellen Gewalttäter in Beflissenheit, wenn es um eine zu erwartende religiös motivierte Gewalt geht. Finde ich nicht gut!
_____________________________________________ "Ich bin vom Glauben zum Wissen konvertiert!" (Hamed Abdel-Samad)
Ja, der Blasphemie-Paragraph ist schon eigenartig. Man legt die Schuldfrage des Taeters so quasi in die Haende des "Opfers", das erklaeren darf, ob es sich so sehr aufregen wuerde, um Autos abzufackeln oder Geschaefte anzuzuenden. Vollkommen grotesk wird es dann, wenn solche Reaktionen noch gar nicht passiert sind, sondern der Richter herausfinden muss, wie wahrscheinlich eine solche Reaktion waere.
Beschaeftigt habe ich mich mit dem Thema damals, als es um die Papstkarikaturen ging (war das Franziskus als Bettnaesser? irgendsoetwas), wogegen die RKK geklagt hatte, wo natuerlich auch die Mohammed-Karikaturen zur Sprache kamen. Da spielten natuerlich noch Fragen der Pressefreiheit hinein, aber tatsaechlich ausschlaggebend fuer das Urteil war, dass deutsche Katholiken nicht anfangen wuerden zu randalieren wegen der Karikaturen.
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